Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Easy Solutions, Rathenowerstr. 30, 10559 Berlin, vertreten durch den Inhaber Georges Kong Nkonabang, Amtsgericht Charlottenburg Steuernummer 23/392/61796 USt-IdNr. DE248841447.

1. Vorwort

Für Verträge mit der Easy Solutions gelten, wenn nicht anders schriftlich individuell vereinbart, die nachfolgenden Bestimmungen verbindlich. Dort, wo die Parteien individuelle Vereinbarungen getroffen haben, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Regelungslücken ergänzend. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird vorsorglich widersprochen.

Bitte nehmen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis. Das Angebot von Easy Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und Institutionen, nicht aber an private Verbraucher.

Der Vertragspartner von Easy Solutions wird zur besseren Lesbarkeit im Folgenden als „Kunde“ benannt.

2. Wer wir sind

Easy Solutions bietet – unter anderem – Beratungsleistungen, Software Applikationen und IT Lösungen, darunter folgende Leistungen:

2.1 Softwarelösungen

je nach Leistungsart und Vertragsinhalt als Software-as-a-Service („SaaS“) beziehungsweise Cloud-Computing und/oder als Softwareüberlassung und/oder als Dienstleistung.

Sowie:

2.2 Dienstleistungen

Pflege- und Wartungsleistungen („Service Level Agreements = SLA“) für die unter A beschriebenen Softwarelösungen und Leistungen. SLA sind als gesonderte Leistung neben der Softwarelösung ausdrücklich zu vereinbaren bzw. zu beauftragen. Das Hosting von Softwarelösungen außerhalb von SaaS-Angeboten bietet Easy Solutions wahlweise selbst mit an.

3. Zustandekommen von Verträgen

Verträge mit Easy Solutions kommen in der Regel durch schriftliches Angebot und schriftliche Annahme zustande, entweder durch:

3.1 Ausschreibung („Pitch“)

Mit der Aufforderung des Kunden an Easy Solutions und weitere Wettbewerber, jeweils ein verbindliches Angebot abzugeben (sog. Ausschreibung oder „Pitch“) und Annahme des Angebots von Easy Solutions durch den Kunden.

Diese AGB gelten, hilfsweise ergänzend, für solche Bereiche des Vertragsverhältnisses, die in den Ausschreibungsunterlagen und/oder dem Angebot von Easy Solutions auf die Ausschreibung nicht geregelt sind.

3.2 Vertragsschluss durch Verhandlung

mit dem schriftlichen Angebot von Easy Solutions an den Kunden und schriftlicher Annahme durch den Kunden. Dem Schrifterfordernis genügt in der Regel der Emailverkehr.
Ein Angebot kann nur unbedingt angenommen werden. Im Zweifel ist das Angebot nach Absprache der Parteien von Easy Solutions oder dem Kunden dahingehend zu ändern, dass die Annahme durch die jeweils andere Partei unbedingt erfolgen kann.

Bei mehreren Angeboten für den erkennbar gleichen Leistungszweck gilt jeweils ausschließlich das zeitlich neueste Angebot. Die Bindung von Easy Solutions an das Angebot beträgt – wenn nicht anders im Angebot benannt – 20 Werktage.

Das Erfordernis der unbedingten Annahme gilt auch dann, wenn Easy Solutions zeitgleich mehrere verbindliche Angebote zur Auswahl stellt und diese dem Kunden zur ausdrücklich wahlweisen Annahme überlässt. Wenn vorher mit dem Kunden abgesprochen, kann Easy Solutions für besonders aufwändige Angebotsberechnungen eine Kostenbeteiligung bzw. Aufwandsentschädigung verlangen.

Eventuelle Kosten(vor)anschläge (auch als „KVA“ bezeichnet) sind nicht verbindlich und dienen dem Kunden lediglich zur Orientierung über das Leistungsangebot von Easy Solutions. Anhand des KVA verschafft sich der Kunde einen Überblick, für welche Leistungen er ein verbindliches Angebot anfordern möchte. Dieses dem KVA nachfolgende Angebot kann der Kunde annehmen oder ein abgeändertes Angebot anfordern. In der Regel wird ein KVA durch die mündliche Beratung durch Easy Solutions ersetzt.

Möchte der Kunde nur Teile eines einheitlichen Angebotes annehmen, ist über die Teilleistung ein neues Angebot anzufordern. Easy Solutions hat für diese Fälle zu prüfen, ob die gewünschte Leistung technisch und wirtschaftlich teilbar ist und dann ggf. die Einzelleistung neu zu berechnen.

Kostenvoranschläge, Angebote und Annahmen sollten von den Parteien möglichst wörtlich als solche bezeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifel gilt das, was die Parteien aus Sicht eines objektiven Dritten offenbar erklären wollten.

Hat der Vertragsschluss ausnahmsweise per Telefon stattgefunden, wird Easy Solutions unverzüglich eine schriftliche Vertragsbestätigung anfertigen und per Telefax und/oder per E-Mail (wenn Telefax nicht vorhanden) an den Geschäftssitz bzw. die Geschäftsadresse des Kunden zusenden. Der Inhalt dieser Vertragsbestätigung gilt dann als verbindlicher Vertragsinhalt, wenn der Kunde dem dort wiedergegeben nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Ab einem Auftragsvolumen über 20.000 Euro wird Easy Solutions regelmäßig um eine Bestätigung eines per E-Mail geschlossenen Vertrages per Telefax oder Briefpost (Gegenzeichnung der zusammenfassenden Vertragsbestätigung) bitten.

4. Vertragsdurchführung


4.1 Softwarelösungen

Die Leistungen von Easy Solutions gliedern sich in der Regel in zwei Phasen, die Konzepterstellung (Planung) und die Konzeptumsetzung (Realisierung).

Phase 1: Easy Solutions wird zunächst aufgrund der vom Kunden kommunizierten Anforderungen ein Feinkonzept erstellen.
Das (Fein-)konzept ist der von Easy Solutions detailliert ausgearbeitete Entwurf für die Umsetzung der eigentlichen Softwarelösung bzw. der Hauptleistung. Das Konzept ist vom Kunden abzunehmen, wenn der Umsetzungsvorschlag vertragsgemäß ist.

Phase 2: Auf Basis des Feinkonzepts wird Easy Solutions die Leistung technisch umsetzen. Die umgesetzte Leistung ist ebenfalls abzunehmen.
Easy Solutions wird jeweils mit der Übergabe des Konzepts und nach der Mitteilung der Umsetzung der Leistung zur Abnahme auffordern. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß, kann der Kunde im gesetzlichen Rahmen Nachbesserung verlangen. Erfolgt die Abnahme einer vertragsgemäßen Leistung nicht innerhalb der von Easy Solutions bestimmten angemessenen Frist, gilt die Abnahme als erfolgt. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistungen von Easy Solutions im geschäftlichen Verkehr verwendet (z.B. „GoLive“ der von Easy Solutions gelieferten Komponenten, ganz oder in Teilen).

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt bei der Softwareüberlassung die Installation beim Kunden durch Easy Solutions.

4.2 Serviceverträge

Serviceverträge („SLA“) sind auf den von Easy Solutions zur Verfügung gestellten Softwarelösungen und Leistungen aufbauende Dienstleistungen und beinhalten die Wartung und Pflege einschließlich der Aktualisierung („Updates“) der Software durch Easy Solutions in dem im SLA bestimmten Umfang und für die im SLA bestimmte Laufzeit. Die Bereitstellung von Updates steht im Ermessen von Easy Solutions; diese richten sich nach den technischen Anforderungen und sind nicht an regelmäßige Zeitintervalle gebunden.

SLA werden mit individuellem Leistungsangebot für die Bedürfnisse des Kunden kalkuliert. Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet ein Standard-SLA eine Wartungs- und Pflegeleistung durch Personal von Easy Solutions von 2 Personenstunden pro Woche.

Die Reaktionszeit von Easy Solutions im Rahmen des SLA beträgt bei spontan auftretenden Fehlern:
– Mo-Fr zwischen 6:00 – 20:00 Uhr: 4 Stunden
– übrige Zeit und an Feiertagen: 6 Stunden.

Die Reaktionszeit ist die Zeit, nach der Easy Solutions spätestens mit dem Prozess der Problemanalyse und der Fehlersuche beginnt und nicht die Zeit, in der die Fehlerbehebung abgeschlossen sein muss.

Pflege- und Wartungsarbeiten werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Fernwartung ausgeführt.

Das monatliche Stundenkontingent des SLA verfällt mit dem letzten Tag des jeweiligen Monats und wird nicht auf Folgemonate angerechnet.

Darüber hinausgehende Leistungen sind Easy Solutions mit 112,50 Euro pro Technikerstunde zu vergüten. Easy Solutions wird bei Überschreitung des SLA-Stundenbudgets den Kunden auf entstehende Mehrkosten und den voraussichtlichen Arbeitsaufwand hinweisen. Zu vergüten ist die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit. Easy Solutions wird hierüber jeweils eine detaillierte Rechnung mit Auflistung der erbrachten Leistungen erstellen.

Für die Laufzeit des SLA ersetzt dieses die gesetzliche Gewährleistung insofern, als dass Easy Solutions vorrangig mit der im SLA vereinbarten Reaktionszeit mit der Lösung eventuell auftretender Probleme beginnt und auch das Recht hat, sämtliche eventuell auftretenden Probleme bereits im Rahmen des SLA vollständig zu beseitigen.

Ist das Problem offensichtlich auf Leistungen von Easy Solutions zurückzuführen, führt die Fehlerbehebung im Rahmen des SLA zu keinen weiteren Kosten für den Kunden. Ist das Problem nachweislich auf Handlungen des Kunden zurückzuführen, werden Technikerstunden, die über das im SLA festgelegte Stundenkontingent hinausgehen, mit 112,50 Euro pro Technikerstunde in Rechnung gestellt. Für letztgenannte Fälle wird Easy Solutions die Problemursache für den Kunden nachvollziehbar dokumentieren.

4.3 Rechteübertragungen und Gewährleistung

Außerhalb eines SLA gilt für die Leistungen von Easy Solutions die gesetzliche Gewährleistung für die Software in dem Zustand, wie sie Kunden üblicherweise auf einem Datenträger (als unmodifizierte Ausgangsversion) überlassen wird.* Die Fehlerbehebung im Rahmen eines SLA ist vorrangig; fällt die Fehlerbehebung mit einem Gewährleistungsgrund zusammen, kann Easy Solutions die Wartungszeit nach eigenem Ermessen und ohne weitere Kosten für den Kunden bis zur Fehlerbehebung in für beide Parteien zumutbarem Umfang ausdehnen.

*= Bei der Feststellung, ob ein gesetzlicher oder vertraglicher Gewährleistungsgrund vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass Softwareentwicklung immer ein dynamischer Prozess ist und sich die Möglichkeiten, eine Software zu verbessern und zu erweitern in den meisten Fällen erst während des Betriebs der Software bei einem oder bei mehreren Kunden durch Monitoring und damit verbundene Erfahrungswerte ergeben.

Eine Software ist daher im Sinne dieser Vertragsbedingungen mangelfrei, wenn sie grundsätzlich die vorausgesetzten Funktionen mit einer für derartige Software üblichen oder der von Easy Solutions angegebenen durchschnittlichen Zuverlässigkeit leistet. Die Möglichkeit, die Software stetig zu verbessern ist somit systemimmanent und kein Hinweis auf einen etwaigen Mangel der Ausgangssoftware.

Bei Softwareüberlassung wird der Quellcode und/oder das Recht zur Bearbeitung des Quellcodes (und damit der Bearbeitung der Software) nur dann an den Kunden übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist, die Rechte hierfür ausdrücklich übertragen wurden und hierfür eine dahingehend bezeichnete Vergütung jeweils schriftlich („Buyout“) vereinbart ist.

Für den Fall der vereinbarten Quellcodeüberlassung ist die Bearbeitung desselben bzw. die Bearbeitung der Software selbst solange untersagt, wie Easy Solutions im Rahmen eines SLA zugleich zur Wartung und Pflege des Systems verpflichtet ist. Dies ist zur Durchführung der SLA-Vereinbarung notwendig, damit Easy Solutions den jeweiligen Bearbeitungsstand der Software lückenlos nachvollziehen und die Easy Solutions im Rahmen des SLA übertragenen Aufgaben vertragsgemäß erfüllen kann. Wird der Quellcode vor Ablauf des SLA vom Kunden bearbeitet, wird Easy Solutions von den Leistungsverpflichtungen des SLA frei und behält den für die Laufzeit vereinbarten Vergütungsanspruch.

Rechte, insbesondere Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang übertragen, wie sie für die bestimmungsgemäße Vertragsdurchführung notwendig sind. Wenn nicht abweichend schriftlich vereinbart, erhält der Kunde ein nichtausschließliches Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit (Ausnahme: Es wurde ein Softwarekauf vereinbart). Das Recht zur Sublizensierung der Leistungen von Easy Solutions steht ausschließlich Easy Solutions zu.

Über den SLA hinausgehende Personenarbeitsstunden sind mit 112,50 Euro pro Technikerstunde zu vergüten, es sei denn, es handelt sich um technische Probleme, die offensichtlich von Easy Solutions zu vertreten sind.

Easy Solutions ist nicht bekannt, dass die von Ihnen angebotenen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen würden. Sollte sich dies wider Erwarten herausstellen, erhält Easy Solutions das Recht, auf eigene Kosten die Leistung wahlweise derart zu verändern, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden (bei nahezu gleicher Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Einsatz) oder die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Erst wenn Easy Solutions dies ablehnt, erhält der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

4.4 Vergütung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Leistung zu dem im Vertrag benannten Betrag pauschal vergütet. Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
25 von Hundert des Gesamtpreises wird nach Abnahme des Konzepts fällig, die verbleibenden 75 von Hundert nach Abnahme der Gesamtleistung.

Leistungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, mit 112,50 Euro pro Technikerstunde in Rechnung gestellt.
Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung („Change Request“) gelten als Vertragsergänzung bzw. Zusatzaufträge und sind daher gesondert schriftlich zu beauftragen. Hierzu wird Easy Solutions jeweils eine Kalkulation über den zu erwartenden Mehraufwand vorlegen, der ohne weitere Zustimmung des Kunden maximal um 15 von Hundert überschritten werden darf.

Abweichungen und Zusatzaufträge sind vom Kunden ausdrücklich – in der Regel schriftlich – zu beauftragen oder gelten als nicht beauftragt. Über eventuelle telefonische Beauftragungen wird Easy Solutions umgehend eine Auftragsbestätigung per Telefax und/oder E-Mail senden. Wird dieser Auftragsbestätigung nicht unverzüglich (in der Regel innerhalb eines Werktags) widersprochen, gilt der Auftrag wie dort beschrieben als erteilt.

Easy Solutions wird dem Kunden nach Ablauf der Abnahmefrist oder ggf. bereits bei Benutzungsaufnahme des Vertragsgegenstandes eine Rechnung über die jeweils fällige Vergütung übersenden. Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 20 Tagen auf das nachstehende Konto unter Angabe der Angebotsnummer zu überweisen.

Bank: BBBank eG
SWIFT/BIC: GENODE6 1BBB
IBAN: DE59 6609 0800 0007 7342 47

4.5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde wird Easy Solutions bei den zur Vertragsdurchführung notwendigen Arbeiten dahingehend unterstützen, dass er Easy Solutions alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge bereitstellt.

4.6 Haftung

Die Haftung von Easy Solutions ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und gleichzeitig auf den Auftragswert begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grobem Verschulden; für diese Fälle gilt grundsätzlich die gesetzliche Haftung. Angebotspreise von Easy Solutions beziehen sich regelmäßig auf diese Haftungsbegrenzung. Sollte der Kunde eine weitergehende Haftungsübernahme von Easy Solutions vor Vertragsschluss ausdrücklich wünschen, wird Easy Solutions entsprechend den Haftungsumfang erweitern und die damit verbundenen Kosten dem Angebot hinzufügen.

Easy Solutions haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die der Kunde selbst (oder seine Hilfspersonen) bei sich oder Dritten verursacht hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn Leistungen von Easy Solutions durch den Kunden vertragswidrig und/oder durch Überschreitung gesetzlicher Bestimmungen verwendet werden. Easy Solutions haftet weiterhin insbesondere nicht für Ansprüche von Dritten gegen den Kunden, wenn Dritte den Kunden wegen Suchergebnissen in Anspruch nehmen, die durch Einsatz von Easy Solutions-technologien erzielt wurden; Easy Solutions schuldet nicht die redaktionelle Kontrolle der Suchergebnisse oder des Inhalts der vom Kunden bereitgestellten Datenbank.

4.7 Rechte

4.7.1 Software

Easy Solutions räumt dem Kunden die zur Durchführung des Vertrages notwendigen, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den Softwarelösungen für die Laufzeit des Vertrages ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der Vergütung. Mit Ablauf des Vertrages fallen sämtliche Rechte an Easy Solutions zurück, es sei denn, es wurde ein Softwarekauf und/oder die Übergabe von Quellcode und/oder ein darüber hinausgehendes Recht zum Betrieb der vertraglichen Leistungen schriftlich besonders vereinbart und besonders vergütet.

4.7.2. Inhalt
Easy Solutions tritt ausschließlich als technischer Dienstleister auf.

Easy Solutions wird Daten bzw. Inhalte des Kunden ausschließlich im Kundenauftrag und – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – für die Nutzung durch den Kunden speichern (vervielfältigen) und bearbeiten.

Easy Solutions wird Daten bzw. Inhalte des Kunden weder selbst verwerten noch Dritten zugänglich machen.

Easy Solutions beansprucht keinerlei eigene Rechte an Daten bzw. Inhalten des Kunden und den für die Suchfunktion aufbereiteten Zusammenfassungen. Die Aufbereitung der Inhalte erfolgt automatisiert.

Easy Solutions wird ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden keine personenbezogenen Daten (Daten von Kunden des Kunden) speichern. Wird Easy Solutions mit der Speicherung personenbezogener Daten beauftragt, wird Easy Solutions geltende Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.

Daten und Inhalte des Kunden einschließlich der für die Suchfunktion aufbereiteten Zusammenfassungen werden von Easy Solutions entweder nach Vertragsbeendigung bzw. Beendigung eines entsprechenden Einzelauftrages oder (wenn zeitlich vorgehend:) auf direkte Weisung des Kunden unverzüglich gelöscht.

Easy Solutions wird nur solche Daten dauerhaft speichern, die für die Abrechnung und ggf. Vorlage bei den Finanzbehörden nach geltendem Recht zwingend benötigt werden.

4.8 Änderungen der AGB

Easy Solutions behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nach Vertragsschluss inhaltlich zu ändern oder zu erweitern und sodann als Neufassung bekannt zu machen.
Easy Solutions wird den Kunden bei jeder Neufassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich per E-Mail benachrichtigen und zugleich dem Kunden die Neufassung mit einer drucktechnischen Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Easy Solutions wird ergänzend auf jede wesentliche Neuerung im Ankündigungsschreiben zusammenfassend hinweisen.

Der Kunde hat Easy Solutions für diesen Zweck jederzeit eine aktuelle Email-Adresse zu benennen. Ist die Benachrichtigung erfolgt, so gilt die Neufassung als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen schriftlich (Brief, Telefax oder E-Mail) widerspricht oder die vertraglichen Leistungen nach dem angegebenen Geltungszeitpunkt der Neufassung ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt.

Für den Fall, dass der Kunde rechtlich oder technisch bedingt notwendigen Änderungen und/oder Erweiterungen widerspricht, steht Easy Solutions ein Sonderkündigungsrecht zu.

4.9 Schlussbestimmungen

Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein, werden sich die Parteien hinsichtlich des unwirksamen Teils auf eine wirksame Vereinbarung einigen, die dem objektiv gewollten Regelungsinhalt am nächsten kommt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus Verträgen Berlin. Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).